Klarstellung

Eine Ursache kann begrifflich nur gegeben sein,
wenn eine Folge vorliegt, da sie nach ihrem Wesen
erst mit der Folge entsteht. Mittelbare Folgen sind
Folgen unmittelbarer Folgen. Demzufolge kann
eine mittelbare Ursächlichkeit nur bestehen, wenn
eine unmittelbare Folge der Ursache zu weiteren
Folgen geführt hat. Unter mittelbarer Ursächlichkeit
ist also das Hervorrufen von Folgen durch
unmittelbare Folgen eines Ereignisses oder Zustandes
zu verstehen.
Bundesverordnungsblatt 1956 / H1 / Seite 9

