Rundschreiben - Reisekosten-Ordnung
Neue Reisekosten-Ordnung - gültig ab sofort
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Um die anfallenden Reisekosten zu senken, gelten ab sofort 
folgende Maßnahmen:

 1. Der Fuhrpark wird aufgelöst.

 2. Reisen mit Bahn, Flugzeug und Privat-PKW werden nicht mehr
    genehmigt.

 3. Folgende Reisemittel stehen als Ersatz zur Verfügung:

    für Sachbearbeiter:          Esel *)
    für Gruppenführer:           Pferd *)
    für Abteilungsleiter:        Rennpferd
    für Prokuristen:             Kamel
    für Direktoren:              Elefant
    für Vorstandsmitglieder:     Reitelefant mit Baldachin

    *) bei Mitnahme von Geschäftspapieren wird ein Eselkarren
       zur Verfügung gestellt.

 4. Ausbildung der Mitarbeiter

    Jeder Mitarbeiter, der im laufenden Geschäftsjahr Dienstreisen
    plant, ist verpflichtet, vor Antritt derselben an einem Inten-
    sivkurs "Handhabung und Pflege der Reisetiere" teilzunehmen.
    Da das dort vermittelte Wissen auch als wertvolle Bereicherung
    der Freizeitgestaltung angesehen werden kann, ist für diesen
    Kurs 1 Tag Urlaub zu beantragen.

    Über die erfolgreiche Kursteilnahme wird eine Bescheinigung
    ausgestellt, die in Kopie dem Reiseantrag beizufügen ist.

 5. Um Übernachtungskosten zu sparen, ist möglichst nachts zu reisen.

 6. Jede Dienststelle ist verpflichtet, Hafer und Heu in der bis-
    herigen Fahrbereitschaft zu deponieren. Ein Pferdestall ist eben-
    falls dort einzurichten. In Absprache mit dem Betriebsrat ist ein
    Vertrauensmann als Hufschmied und Hilfsveterinär auszubilden, um
    kleinere Schäden an Ort und Stelle selbst zu beheben.

 7. Pflege- und Wartungsdienst

    Das Reittier wird in pfleglich einwandfreiem Zustand übergeben.
    Unterwegs ist die Reinigung nach Bedarf vorzunehmen. Die vorge-
    schriebenen Wartungsdienste dürfen nur in einem staatlich aner-
    kannten Zoo vorgenommen werden. Der hierfür jeweils festgelegte
    km-Stand soll annähernd eingehalten werden.

    Die täglich zu verfütternde Hafermenge wird in einem gesonderten
    Rundschreiben bekanntgegeben, sobald der Arbeitskreis "Kalorien-
    bewußtes Erhren von Reisetieren" kurz: KANÄREIS-Ausschuß ge-
    nannt, hierfür Richtlinien erarbeitet hat.

    Bei Antritt der Reise sind stets mitzuführen:

       Proviantsack, ausreichend für 3 Tage
       wasserdichter Aktenbeutel
       Wundsalbe

 8. Verhalten bei Verkehrsunfällen

    Müssen infolge von Verkehrsunfällen Notschlachtungen vorgenommen
    werden, ist unverzüglich die Zentrale Abteilung Verkehr (ZAV) zu
    benachrichtigen. Das Fleisch ist nach erteilter Genehmigung auf
    dem örtlichen Wochenmarkt zu veräußern. Die hierfür erzielten
    Einnahmen sind nach Beendigung der Dienstreise auf dem Formular
    "Reisekostenabrechnung" unter der Rubrik "Vorschüsse" aufzuführen.

 9. Allgemeine Verhaltensregeln

    Es ist grundsätzlich verboten im Galopp auf den Hof der Dienst-
    stelle zu reiten.

    Um Erregung öffentlichen Ärgernisses zu vermeiden, werden die
    Damen gebeten, ausschließlich im Damensattel zu reiten.

10. Reisekostenabrechnung

    Die Reisekostenabrechnung ist noch im Jahre der Rückkehr vorzu-
    nehmen. Sie gliedert sich in 3 Teile:

    a) Kosten für Übernachtung (Heustadel oder Jugendherberge)
       und Verpflegung (bescheidene Hausmannskost)

    b) Kosten für Fütterung (sofern Futteraufnahme in der Dienststelle
       nicht möglich ist; in diesem Fall ist eine ausführliche Be-
       gründung in zweifacher Ausfertigung beizufügen)

    c) Arztkosten (einfacher Kostensatz Adgo); diese Kosten werden
       allerdings nur vergütet, wenn sie beim vorsichtigen Reiten
       entstanden sind.

    Da das Reiten aufgrund einer soeben veröffentlichten Forschungs-
    arbeit "Wir und das Reiten während der Dienstzeit" der Förderung
    der Gesundheit dient, werden die Tagesspesen um 33,33 % gekürzt.

Wir nehmen an, daß Sie für die vorgenannten Maßnahmen Verständnis
zeigen und damit unseren Geschäftspartnern ein stark ausgeprägtes
Umweltbewußtsein vermitteln.

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