Rundschreiben - Reisekosten-Ordnung
Neue Reisekosten-Ordnung - gültig ab sofort
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Um die anfallenden Reisekosten zu senken, gelten ab sofort
folgende Maßnahmen:
1. Der Fuhrpark wird aufgelöst.
2. Reisen mit Bahn, Flugzeug und Privat-PKW werden nicht mehr
genehmigt.
3. Folgende Reisemittel stehen als Ersatz zur Verfügung:
für Sachbearbeiter: Esel *)
für Gruppenführer: Pferd *)
für Abteilungsleiter: Rennpferd
für Prokuristen: Kamel
für Direktoren: Elefant
für Vorstandsmitglieder: Reitelefant mit Baldachin
*) bei Mitnahme von Geschäftspapieren wird ein Eselkarren
zur Verfügung gestellt.
4. Ausbildung der Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter, der im laufenden Geschäftsjahr Dienstreisen
plant, ist verpflichtet, vor Antritt derselben an einem Inten-
sivkurs "Handhabung und Pflege der Reisetiere" teilzunehmen.
Da das dort vermittelte Wissen auch als wertvolle Bereicherung
der Freizeitgestaltung angesehen werden kann, ist für diesen
Kurs 1 Tag Urlaub zu beantragen.
Über die erfolgreiche Kursteilnahme wird eine Bescheinigung
ausgestellt, die in Kopie dem Reiseantrag beizufügen ist.
5. Um Übernachtungskosten zu sparen, ist möglichst nachts zu reisen.
6. Jede Dienststelle ist verpflichtet, Hafer und Heu in der bis-
herigen Fahrbereitschaft zu deponieren. Ein Pferdestall ist eben-
falls dort einzurichten. In Absprache mit dem Betriebsrat ist ein
Vertrauensmann als Hufschmied und Hilfsveterinär auszubilden, um
kleinere Schäden an Ort und Stelle selbst zu beheben.
7. Pflege- und Wartungsdienst
Das Reittier wird in pfleglich einwandfreiem Zustand übergeben.
Unterwegs ist die Reinigung nach Bedarf vorzunehmen. Die vorge-
schriebenen Wartungsdienste dürfen nur in einem staatlich aner-
kannten Zoo vorgenommen werden. Der hierfür jeweils festgelegte
km-Stand soll annähernd eingehalten werden.
Die täglich zu verfütternde Hafermenge wird in einem gesonderten
Rundschreiben bekanntgegeben, sobald der Arbeitskreis "Kalorien-
bewußtes Ernähren von Reisetieren" kurz: KANÄREIS-Ausschuß ge-
nannt, hierfür Richtlinien erarbeitet hat.
Bei Antritt der Reise sind stets mitzuführen:
Proviantsack, ausreichend für 3 Tage
wasserdichter Aktenbeutel
Wundsalbe
8. Verhalten bei Verkehrsunfällen
Müssen infolge von Verkehrsunfällen Notschlachtungen vorgenommen
werden, ist unverzüglich die Zentrale Abteilung Verkehr (ZAV) zu
benachrichtigen. Das Fleisch ist nach erteilter Genehmigung auf
dem örtlichen Wochenmarkt zu veräußern. Die hierfür erzielten
Einnahmen sind nach Beendigung der Dienstreise auf dem Formular
"Reisekostenabrechnung" unter der Rubrik "Vorschüsse" aufzuführen.
9. Allgemeine Verhaltensregeln
Es ist grundsätzlich verboten im Galopp auf den Hof der Dienst-
stelle zu reiten.
Um Erregung öffentlichen Ärgernisses zu vermeiden, werden die
Damen gebeten, ausschließlich im Damensattel zu reiten.
10. Reisekostenabrechnung
Die Reisekostenabrechnung ist noch im Jahre der Rückkehr vorzu-
nehmen. Sie gliedert sich in 3 Teile:
a) Kosten für Übernachtung (Heustadel oder Jugendherberge)
und Verpflegung (bescheidene Hausmannskost)
b) Kosten für Fütterung (sofern Futteraufnahme in der Dienststelle
nicht möglich ist; in diesem Fall ist eine ausführliche Be-
gründung in zweifacher Ausfertigung beizufügen)
c) Arztkosten (einfacher Kostensatz Adgo); diese Kosten werden
allerdings nur vergütet, wenn sie beim vorsichtigen Reiten
entstanden sind.
Da das Reiten aufgrund einer soeben veröffentlichten Forschungs-
arbeit "Wir und das Reiten während der Dienstzeit" der Förderung
der Gesundheit dient, werden die Tagesspesen um 33,33 % gekürzt.
Wir nehmen an, daß Sie für die vorgenannten Maßnahmen Verständnis
zeigen und damit unseren Geschäftspartnern ein stark ausgeprägtes
Umweltbewußtsein vermitteln.
Ihre Reisekostenstelle

